Pensionskasse

Nimm's einfach Zurich.

Pensionskasse

Das Wichtigste kurz erklärt

Lagern Sie die Verpflichtung, eine Firmenpension zu bezahlen, auf die Pensionskasse aus. Und befreien Sie sich auch von administrativem Aufwand. 

Ihre Vorteile mit der Zurich Versicherung im Überblick: 

  • Motivation: Motivierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten mehr. Und bleiben länger im Unternehmen. 
  • Kapitaltransfer: Sie können für im Betrieb angestellte Familienmitglieder vorsorgen. Mit Betriebsmitteln. 
  • Steuersparend: Die Kosten einer Pensionskassenlösung sind genau kalkulierbar. Die Beiträge führen zu keinen zusätzlichen Lohnnebenkosten. 
  • Vollständige Finanzierung: Die Firmenpension ist zu Pensionsantritt der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vollständig und periodengerecht finanziert. 
  • Betriebsfremde Risiken auslagern: Die Verpflichtung, eine lebenslange Firmenpension an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu leisten, wird auf die Pensionskasse ausgelagert.

Plus-Punkte für Ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

  • Ansprüche bleiben erhalten: Ansprüche auf Beiträge, die für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingezahlt werden, können nicht verfallen. Selbst wenn sie das Unternehmen freiwillig verlasen oder gekündigt werden. 
  • Steuerfrei: Die Pensionskasse veranlagt die eingezahlten Beiträge KESt- und KöSt-frei. Abhängig vom Veranlagungserfolg kann daher ein höheres Pensionskapital — als bei einer privaten Vorsorge — angespart werden. 
  • Transparent: Eine jährliche Kontonachricht gibt Aufschluss über die vom Arbeitgeber geleisteten Beiträge. Sie informiert auch über die Höhe der Ansprüche der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 
  • Höhere Rendite: Durch die "Veranlagung vor Steuern" stehen mehr Gelder zum Ansparen der Firmenpension zur Verfügung.

Eingezahlt wird ein fixer Betrag oder ein gewisser Prozentsatz der Bruttolohnsumme. Zusätzlich kann die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer Eigenbeiträge leisten.

Was passiert, wenn die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter in Pension geht? Sie oder er erhält das angesammelte Kapital samt Zinsen in Form einer lebenslangen Rente mit einer jährlichen Wertanpassung. Direkt, persönlich. Was passiert bei Ableben nach Pensionsantritt? Die zuletzt bezogene Rente wird lebenslang zu einem vorher vereinbarten Prozentsatz an den hinterbliebenen Ehepartner ausbezahlt.

Die BONUS Pensionskasse, unser Partner für das Pensionskassen-Plus, veranlagt die eingezahlten Beiträge. Dabei wird für jede Arbeitnehmerin und jeden Arbeitnehmer ein eigenes Konto geführt und gewinnbringend verwaltet. Der große Vorteil: Sie haben keinen administrativen Aufwand. Die gesamte Abwicklung erfolgt direkt zwischen Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer und der BONUS Pensionskasse. Auch die Verpflichtung, eine Firmenpension zu leisten, wird an die Pensionskasse ausgelagert.

  • Betriebsausgaben: Pensionskassenbeiträge sind Betriebsausgaben. Bei beitragsorientierten Zusagen (fixierten Einzahlungen) bis zu max. 10 % der Bruttolohn- und Gehaltssumme der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, für die die Beträge bezahlt werden. Bei leistungsorientierten (fixierten Auszahlungen) ist dies sogar darüber hinaus möglich. 
  • Brutto für netto: Das Pensionskassen-Plus ist eine sehr günstige Alternative zur Gehaltserhöhung. Da die Aufwendungen des Arbeitgebers brutto für netto (also ohne Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen und Lohnsteuer) angespart werden. 
  • Besteuerung: Die Auszahlung der Pension aus Arbeitgeberbeiträgen unterliegt zur Gänze der Lohnsteuer. Die Pension aus Arbeitnehmerbeiträgen wird nur zu 25 % besteuert bzw. ist unter dem Titel der prämienbegünstigten Pensionsvorsorge völlig steuerfrei.

Wir haben einen starken Partner, die BONUS Pensionskassen Aktiengesellschaft. Gemeinsam bieten wir zahlreiche Varianten an Vorsorgelösungen für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 

Leistungspaket jeder Pensionskassenlösung 

  • Alterspension 
  • Hinterbliebenenpension (Witwen- bzw. Witwerpension, Waisenpension) 
  • Berufsunfähigkeit 

Flexibilität bei der Gewichtung des Leistungspakets 

  • Maximierung der Alterspension 
  • Ergänzung durch erhöhte Berufsunfähigkeitspension 
  • Ergänzung durch erhöhte Hinterbliebenenpension 
  • Komplettvorsorge mit erhöhter Berufsunfähigkeits- und Hinterbliebenenpension

Sie müssen nicht gleich für die gesamte Belegschaft in die Pensionskasse einzahlen. Sie definieren - nach objektiven Kriterien - für welche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Lösung in Frage kommt: Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, definierte Gruppen oder Ihre Fachkräfte. 

Für Familienbetriebe besonders lukrativ 

Kapitalgesellschaften können mit diesem Modell Firmenvermögen in Privatvermögen transferieren. Auch bei Einzelunternehmern und Freiberuflern wird die Vorsorge der angestellten Angehörigen so mit Betriebsmitteln finanziert. Familienbetriebe, in denen Partner mitarbeiten, profitieren also besonders.