Auto und Motorrad

Zurich macht’s wieder gut.

Kfz-Assistance

Prämie berechnen

Wozu brauche ich eine Kfz-Assistance?

Mit der Zurich Kfz-Assistance erhalten Sie Notfallhilfe rund um die Uhr. Sie erreichen uns unter: 050 1255 1255. Profitieren Sie von Pannenhilfe, Abschleppen, Bergen und einer Reihe von medizinischen Hilfeleistungen im Ausland. Damit Sie immer mobil bleiben. Versichert sind alle Kfz, unabhängig davon wer sie lenkt oder darin mitfährt.

Die Highlights

  • Gratis Mietwagen oder Hotelaufenthalt wenn die Autoreparatur länger als 2 Stunden dauert
  • Rücktransport schwer verunfallter Personen an den Wohnort
  • Ersatzchauffeur für die Heimreise, wenn Sie selbst nicht mehr fahren können
  • Pannen- und Unfallhilfe
    Soforthilfe und Abschleppen bis insgesamt 300 Euro im Inland und 875 Euro im Ausland.
  • Bergung
    Bergung des Fahrzeugs ohne Deckungslimit
  • Mehrkosten für die Weiter- und Rückfahrt (z.B. Mietwagen, Flugzeug, Bahn, etc.)
    bis insgesamt 220 Euro pro Insasse, wenn das Fahrzeug nicht binnen 2 Stunden repariert werden kann.
  • Taxikosten bei Ausfall des Fahrzeuges
    bis max. 75 Euro pro Tag für max. 4 Tage, wenn das Fahrzeug nicht binnen 2 Stunden repariert werden kann.
  • Aufenthaltskosten bei Ausfall des Fahrzeuges
    bis max. 75 Euro pro Tag für max. 4 Tage, wenn das Fahrzeug nicht binnen 2 Stunden repariert werden kann.
  • Rückführung des Kfz an den Wohnort bis 1.500 Euro
    wenn das Fahrzeug nicht binnen drei Arbeitstagen repariert werden kann.
  • Bei Pannen bzw. Unfällen im Ausland gilt zusätzlich:
    • Bergungskosten in voller Höhe
    • Verzollung des Kfz bei Totalschaden
    • Verschrottung des Kfz falls notwendig in voller Höhe
    • Garagierung des Unfallfahrzeuges bis zu max. 2 Wochen
    • Vermittlung eines Dolmetschers
    • Amtliche und Behördliche Dokumente die notwendig sind für die Weiterreise
    • Kostenvorschuss für außerordentliche Belastungen bis 1.500 Euro

Wenn eine versicherte Person im Ausland schwer verunfallt oder an den Folgen eines solchen Unfalles verstirbt übernimmt der Versicherer im Falle entsprechender medizinischer Notwendigkeit Organisationsleistungen und Kosten für:

  • notwendige Bergungs- und Rettungsaktionen
    bis EUR 75.000,-- je Verletztem/Verletzter
  • Kosten bis zu insgesamt EUR 75.000,-- je Verletztem/Verletzte
    • Ersttransport in das dem Unfallort nächstgelegene öffentliche Krankenhaus
    • medizinisch unaufschiebbare ärztliche Behandlung außerhalb eines Krankenhauses
    • medizinisch unaufschiebbare Krankenhausbehandlung in einem öffentlichen Krankenhaus
    • Kosten in der Sondergebührenklasse eines öffentlichen Krankenhauses sind mit EUR 20.000,-- limitiert)
    • medizinisch notwendige Verlegungstransporte in ein anderes Krankenhaus zur weiteren Behandlung
    • vor Ort unfallbedingt verordnete Medikamente
  • bei medizinischer Notwendigkeit den Rücktransport an den Wohnort bzw. in das dem Wohnort nächstgelegene Spital
  • die Bergung und Heimschaffung der verstorbenen Person
  • Besuche: Hin- und Rückreisekosten einer nahestehenden Person bei Spitalaufenthalten, die 7 Tage übersteigen bis max. EUR 1.000.
  • Abholung von Kindern aus dem Ausland bis max. EUR 2.200
Andorra, Albanien, Belgien, Bosnien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Herzegowina, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Monaco, Montenegro, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland (europ.Teil), San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Türkei (gesamt), Tunesien, Ungarn, Vatikanstaat, Zypern.

Mit Erhalt der Polizze oder zum vereinbarten Zeitpunkt. Die Prämie muss innerhalb von 14 Tagen ab Versicherungsbeginn eingezahlt werden, sonst erlischt der Versicherungsschutz! Vertragsdauer ist ein Jahr. Falls nicht gekündigt wird, verlängert sich die Versicherung automatisch um ein weiteres Jahr.

Die Kündigung ist möglich zum Vertragsablauf (Frist 1 Monat vorher), bei Verkauf des Fahrzeuges, nach einem Schadensfall, wenn die Versicherung einen begründeten Anspruch verweigert. Bei Beendigung der für dasselbe Kfz bestehenden Haftpflichtversicherung erlischt die Assistance, ohne dass es hierfür einer Kündigung bedarf.