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Nimm's einfach Zurich.

Immobilien-
Versicherung

Die Versicherung für Immobilienbesitzer.

Das Wichtigste kurz erklärt

Als Hausverwalterin bzw. Hausverwalter oder Hauseigentümerin bzw. Hauseigentümer tragen Sie zahlreiche Risiken. Diese sind mit der Instandhaltung, Verwaltung oder Vermietung verbunden.

Ihre Vorteile mit der Zurich Versicherung im Überblick:

  • Auf Ihren Bedarf abgestimmt (z.B. Neubau benötigt keine Versicherung gegen Korrosionsschäden)
  • Auch vor Kosten, die im Zuge einer Schadenbehebung anfallen, auf Wunsch schützen lassen
  • Versicherungsschutz, der auf die mietrechtlichen Bestimmungen Rücksicht nimmt

Gebäude ab drei Wohneinheiten

  • Wohnhäuser und Wohnhausanlagen (Eigentum und Vermietung)
  • Siedlungs-, Reihen-, Fertigteilhäuser, Villen
  • Büro- und Verwaltungsgebäude (z.B. auch Schulen, Heime)
  • Wohn- und Geschäftshäuser (z.B. auch Garagen bzw. Parkhäuser)
    Hinweis: Für sonstige Gebäude, wie z.B. reine Lagergebäude oder Hotels gilt statt der Zurich Immobilien-Versicherung der Zurich-Betriebsschutz.

Was ist versichert?

  • Schäden durch
  • Feuer
  • Leitungswasser
  • Sturm
  • Einbruch-Diebstahl
  • Glasbruch

Die Kosten, die im Zuge einer Schadenbehebung anfallen, können oft höher sein als der Schaden selbst.

Was ist versichert?

  • Aufräum-, Abbruch- und Feuerlöschkosten
  • De- und Remontagekosten
  • Entsorgungskosten mit Erdreich
  • Schäden an Pflanzen und Kulturen
  • Sicherungsmaßnahmen
  • Kosten einer erforderlichen Notverglasung
  • Architekten- und Ingenieurgebühren
  • uvm.

Ein Gebäude oder dessen Teile können infolge eines Sachschadens derart beschädigt werden, dass eine Nutzung nicht oder nur eingeschränkt möglich ist.

Was ist versichert?

Mietentgang infolge von Schäden durch

  • Brand, Blitzschlag, Explosion,
  • Sturm, Hagel, Schneedruck, Felssturz/Steinschlag, Erdrutsch,
  • Leitungswasser.

Was ist versichert?

  • Innere Unruhen, Streik, böswillige Beschädigung, Aussperrung
  • Fahrzeuganprall, Rauch, Überschalldruckwelle
  • Sprinkler-Leckage
  • Die unvorhergesehene Zerstörung oder Beschädigung des versicherten Gebäudes

Was ist versichert?

  • Erfüllung von Schadenersatzverpflichtungen bei Personen- oder Sachschäden bzw. einem daraus abgeleiteten Vermögensschaden
  • Deckung der Kosten zur Feststellung und Abwehr von Schadenersatzansprüchen

Mitversichert sind z.B. Schadenersatzverpflichtungen ...

  • des Hauseigentümers und -besitzers,
  • des Hausverwalters und Hausbesorgers,
  • jener Personen, die in Ihrem Auftrag handeln (außer in Ausübung ihres Berufes oder Gewerbes).

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