Nimm's einfach Zurich.
Kfz-Haftpflichtversicherung
Jetzt 15 % bei Online-Abschluss bis 31.12.2024 sparen
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Wozu brauche ich eine Haftpflichtversicherung?
Die Haftpflichtversicherung übernimmt Schäden, die durch Ihr Auto an anderen Fahrzeugen, Personen etc. verursacht werden. Versichert sind Kfz-Eigentümer/in, -Halter/in, -Lenker/in, InsassInnen und Einweisende.
Die Highlights
- Als BonusfahrerIn in den Stufen 0-6 garantieren wir Ihnen mit dem Freischaden, dass Ihre Bonusstufe nicht verloren geht. Egal wie viele Schäden.
- Für Zweitwagen Ihres Partners/Ihrer Partnerin oder Ihrer Kinder im Alter von 23 bis 30 Jahren, die noch im Haushalt der Eltern leben, bekommen Sie bis zu fünf Bonusstufen geschenkt, dies gilt vorbehaltlich der Erfüllung interner Annahmerichtlinien.
- Ergänzende Leistung für Mietautos im europäischen Ausland (wenn z.B. nach einem Verkehrsunfall festgestellt wird, dass die Haftpflichtversicherung nicht ausreicht).
- Sie bekommen die internationale Versicherungskarte kostenlos.
- Vorteile für Familien wie z.B. 50 Euro Kostenzuschuss für den ersten Autobabysitz.
Versichert sind bis zur gewählten Versicherungssumme:
- die Bezahlung von Schäden, die durch Ihr Fahrzeug an anderen Personen, Fahrzeugen oder Objekten verursacht wurden
- die Abwehr von ungerechtfertigten Forderungen gegen Sie (gegebenenfalls auch gerichtlich)
- die durch einen Verkehrsunfall verursachten Personenschäden an Mitfahrenden
- die durch einen Verkehrsunfall verursachten Schäden an Kleidern und Reisegepäck der Mitfahrenden
- Inklusive bei Zurich: ergänzende Haftpflichtleistung für Leihwagen im europäischen Ausland (z.B. nach einem Verkehrsunfall auf einer Urlaubsinsel wird festgestellt, dass die Haftpflichtversicherung nicht ausreichend war).
Die gesetzliche Mindestversicherungssumme beträgt 7,76 Mio. Euro. Bei Zurich können Sie auf Nummer sicher gehen und 8, 12, 15, 20 oder 25 Mio. Euro Versicherungssumme wählen.
Zusätzlich wählbar: Auslands-Plus
Nach einem unverschuldeten Unfall in einem EU-Land ersetzen wir den Schaden nach österreichischem Versicherungsrecht. Möglicher Ärger mit ausländischen Unfallgegnern bleibt Ihnen somit erspart.
Was nicht versichert ist:
- Schäden an beförderten Gegenständen (z.B. Handy, Stereoanlage)
- Schäden am eigenen Fahrzeug (dafür empfehlen wir die Kaskoversicherung)
- Verteidigung in Straf- und Verwaltungsstrafverfahren (dafür empfehlen wir die Rechtsschutzversicherung)
- durch Verkehrsunfall verursachte Personenschäden des Lenkers oder der Lenkerin (dafür empfehlen wir die Insassenunfallversicherung)
- In der EU
- Weiters in Albanien, Andorra, Bosnien-Herzegowina, Island, Israel, Kroatien, Liechtenstein, Mazedonien, Moldawien, Monaco, Montenegro, Norwegen, San Marino, Schweiz, Serbien, Türkei, Ukraine, Vatikanstaat, Weißrussland
- Da bei Zurich die Große Grüne Versicherungskarte automatisch inkludiert ist, profitieren Sie von einem erweiterten kostenlosen Versicherungsschutz im Geltungsbereich der Grünen Karte, wie z.B. der gesamten Türkei (europäischer & asiatischer Teil), Marokko und Tunesien. Die internationale Versicherungskarte erhalten Sie bei Zurich kostenlos zugesandt.
Mit Erhalt der Polizze oder zum vereinbarten Zeitpunkt. Die Prämie muss innerhalb von 14 Tagen ab Versicherungsbeginn eingezahlt werden, sonst erlischt der Versicherungsschutz! Vertragsdauer ist ein Jahr, falls nicht gekündigt wird, verlängert sich die Versicherung automatisch um ein weiteres Jahr. Die Kündigung ist möglich zum Vertragsablauf (Frist: 1 Monat vorher), bei Verkauf des Fahrzeugs, nach einem Schadensfall, bei Prämienerhöhung.
Bei erstmaligem Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung beginnen Sie in der Grundstufe 9. (Ausgenommen sind Sonderfälle des „Übergangs“ einer Einstufung; Näheres dazu siehe Art 15.4. AKHB.)
So funktionieren die Umstufungen im Rahmen des Bonus-Malus-Systems:
1. Nach schadenfreiem Verlauf eines Beobachtungszeitraums (dies ist der Zeitraum zwischen 01.10. des einen und dem 30.09. des darauffolgenden Jahres) erfolgt eine Umstufung in Richtung Bonus, also in die nächstniedrigere Prämienstufe. (Zeitpunkt der Wirksamkeit dieser Umstufung: siehe Punkt 4.)
2. Ein Beobachtungszeitraum gilt als schadenfrei verlaufen, wenn kein in Punkt 3. beschriebener und zu berücksichtigender Versicherungsfall eingetreten ist und das Versicherungsverhältnis
- mindestens 6 Monate bestanden hat (bei erstmaligem Abschluss einer Kfz-Haftpflichtversicherung samt Prämienbemessung für diesen Beobachtungszeitraum nach Prämienstufe 9), oder
- mindestens 9 Monate bestanden hat (in allen sonstigen Fällen).
3. Ein Versicherungsfall wird für den Schadenverlauf berücksichtigt, wenn wir dafür eine Entschädigung zu unseren Lasten erbracht oder eine Rückstellung gebildet haben. Nicht berücksichtigt werden Leistungen ausschließlich auf Grundlage sogenannter Teilungsabkommen, unsere innerbetrieblichen Kosten sowie Entschädigungen/Rückstellungen, die Sie uns binnen 6 Wochen ab Kenntniserlangung erstatten (nähere Details siehe Artikel 15.3. AKHB)
4. Für jeden für den Schadenverlauf zu berücksichtigenden Versicherungsfall (siehe Punkt 3.) innerhalb eines Beobachtungszeitraums (siehe Punkt 1.) erfolgt eine Umstufung um drei Prämienstufen höher als zuvor (zum Zeitpunkt der Wirksamkeit dieser Umstufung: siehe Punkt 5.)
5. Die unter Punkt 1. und 4. beschriebenen Umstufungen der Prämie erfolgen mit Wirksamkeit ab jenem Hauptfälligkeitszeitpunkt, der unmittelbar nach dem dem Beobachtungszeitraum folgenden 1. Jänner gelegen ist. Hauptfälligkeitszeitpunkt ist jener Tag und Monat eines jeden Jahres, der als Ablaufdatum der Versicherung vereinbart wurde.
Wollen Sie Ihre Bonusstufe behalten, können Sie den Schaden selbst bezahlen. Mit unserem Bonus-Malus-Rechner können Sie schnell berechnen, ob es sich für Sie auszahlt, den Schaden selbst zu bezahlen.
*Kfz Rabatt-Aktion gilt bis zum 31.12.2024 bei online Neuabschluss einer Kfz-Versicherung bei Zurich Connect. Laufende Verträge sind von der Aktion ausgeschlossen.