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Zurich macht’s wieder gut.

Kfz-Rechtsschutzversicherung

 

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Wozu brauche ich eine Kfz-Rechtsschutzversicherung?

Eine Kfz-Rechtsschutzversicherung sichert Sie in vielen Rechtsbereichen rund um den Straßenverkehr ab. Landet ein Streit vor Gericht, zahlt die Versicherung den eigenen und den gegnerischen Anwalt, die Gerichtskosten sowie Kosten für einen Gutachter. Versichert sind Eigentümer/in, Halter/in des gewählten Fahrzeuges bzw. mehrerer Fahrzeuge mit dem angegebenen Kennzeichen. Mitversichert sind alle berechtigten Lenker und Insassen.

Für ein Kfz oder
mehrere Fahrzeuge
Schadenersatz-Rechtsschutz
Strafrechtsschutz
Führerschein-Rechtsschutz
Ermittlungsstraf-Rechtsschutz optional
Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz optional
Lenker-Rechtsschutz optional
Freie Anwaltswahl (mit Selbstbehalt) optional
Prämienschutz bei Arbeitslosigkeit optional

Fahrzeug-Rechtsschutz

  • Schadenersatz-Rechtsschutz: Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aus der Verwendung des eigenen Kfz
  • Straf-Rechtsschutz: Verteidigung in Strafverfahren vor Gerichten und/oder Verwaltungsbehörden wegen eines Verkehrsunfalls oder der Übertretung von Verkehrsvorschriften
  • Führerschein-Rechtsschutz: Verfahren wegen Entziehung oder Androhung der Entziehung des Führerscheins, Verfahren zur Wiederausfolgung des Führerscheins im Zusammenhang mit einem Verkehrsunfall

Ermittlungsstraf-Rechtsschutz

Das Ermittlungsverfahren dient dazu Sachverhalt und Tatbestand zu klären. Danach entscheidet der Staatsanwalt über die Einstellung des Strafverfahrens, die Anklage oder über den Rücktritt von der Verfolgung.

Der Beschuldigte hat im Ermittlungsverfahren das Recht Beweisanträge zu stellen, seinen Rechtsanwalt beizuziehen, etc. Qualifizierter Rechtsbeistand für den Beschuldigten ist in dieser Phase wesentlich, um

  • eine deutlich bessere Ausgangsposition für die Hauptverhandlung zu schaffen bzw.
  • das Verfahren ohne gerichtliche Verhandlung zu beenden.

Zurich bietet daher gegen Prämienzuschlag den Ermittlungsstraf-Rechtsschutz an, der bereits im Ermittlungsverfahren umfassenden Deckungsschutz für den Betroffenen gewährt (bis zu 10.000 Euro je Versicherungsjahr).

Fahrzeug-Vertrags-Rechtsschutz

  • Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus schuldrechtlichen Verträgen des versicherten Fahrzeuges einschließlich Ersatzteile und Zubehör
  • Mitversichert ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Versicherungsverträgen des Versicherungsnehmers/der Versicherungsnehmerin für das angeführte Fahrzeug, ausgenommen sind Streitigkeiten aus allen Rechtsschutzverträgen mit der Zürich Versicherungs-Aktiengesellschaft

Lenker-Rechtsschutz

Beim Lenker-Rechtsschutz haben Sie einen Versicherungsschutz analog zum Fahrzeug-Rechtsschutz als Lenker von Fahrzeugen, die nicht in Ihrem Eigentum stehen, nicht auf Sie zugelassen sind bzw. nicht von Ihnen gehalten oder geleast werden.

Freie Anwaltswahl (mit Selbstbehalt)

Wenn Sie selbst einen Anwalt wählen, müssen Sie einen Selbstbehalt von 10% der Kosten, mindestens aber 0,5% der Versicherungssumme selbst bezahlen. Der Selbstbehalt entfällt, wenn Sie sich für einen Anwalt aus dem Zurich Anwaltsnetz entscheiden.

Beispiele für die Kfz-Rechtsschutzversicherung

Schadenersatz-Rechtsschutz

  • Das Fahrzeug der Versicherungsnehmerin wurde von einem ausländischen Fahrzeug schwer beschädigt. Um die Schadenersatz-
    ansprüche durchzusetzen, musste ein Rechtsanwalt beauftragt werden.
  • Der Versicherungsnehmer war im Ausland in einen Verkehrsunfall verwickelt. Den entstandenen Sachschaden hat er nach einem langwierigen Prozess, in dem ihn ein aus unserem Auslands-
    Empfehlungsbrief beauftragter deutschsprachiger Rechtsanwalt vertreten hat, ersetzt bekommen.

Straf-Rechtsschutz

  • Nach einem Verkehrsunfall im Ausland, bei dem mehrere Personen verletzt wurden, wurde das Fahrzeug des Versicherungsnehmers beschlagnahmt und der Reisepass eingezogen. Um die Heimreise des Versicherungsnehmers und dessen Familie zu ermöglichen, erlegte der Rechtsschutz-Versicherer eine Strafkaution in der Höhe von 20.000 Euro. Die Kosten des im Ausland beauftragten Rechtsanwalts, der den Versicherungsnehmer im Strafverfahren verteidigte, übernahm der Rechtsschutz-Versicherer.
  • Eine Strafverfügung der Polizei, in der ein Schnellfahrdelikt in Graz behauptet wurde, obwohl sich die Familie mit dem PKW zu diesem Zeitpunkt in Griechenland befunden hat, wurde zugestellt. Die beauftragte Rechtsanwältin konnte die Einstellung erwirken.

Führerschein-Rechtsschutz

  • Der Versicherungsnehmerin wurde nach einem Verkehrsunfall der Führerschein mit der Begründung vorläufig abgenommen, dass sie auf Grund ihres Erregungszustandes vorübergehend nicht fähig wäre, ein Fahrzeug zu lenken. Obwohl andere Gründe nicht vorlagen, wurde ein Führerscheinentziehungsverfahren eingeleitet. Dank dem beauftragten Rechtsanwalt wurde das Verfahren eingestellt und der Führerschein wieder ausgefolgt.
  • Nach dem vierten Verkehrsunfall wurde dem Versicherungsnehmer der Führerschein entzogen, obwohl ihn als Lenker an diesem Unfall keine Schuld traf. Der beauftragte Rechtsanwalt hat die sofortige Ausfolgung des Führerscheins erreicht.
  • Das fabriksneu erworbene Fahrzeug des Versicherungsnehmers wurde bereits mehrmals erfolglos repariert, der Händler weigerte sich jedoch, das Fahrzeug, das offensichtlich wesentliche unbehebbare Mängel hatte, zurückzunehmen, sodass geklagt werden musste.
  • Der in einer bewachten Tiefgarage abgestellte PKW der Versicherungs-
    nehmerin wurde von unbekannten Tätern schwer beschädigt. Da das Garagierungsunternehmen freiwillig keine Leistung erbringen wollte, musste der Schaden gerichtlich geltend gemacht werden.

Schadenersatz-Rechtsschutz

  • Der Versicherungsnehmer wurde als Lenker des PKWs seines Bekannten bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt. Die Verdienstentgangs- und Schmerzensgeldansprüche mussten gerichtlich durchgesetzt werden.

Straf-Rechtsschutz

  • Während eines Ausland-Urlaubs war der Versicherungsnehmer mit einem Mietwagen an einem Verkehrsunfall beteiligt. Da Personen-
    schaden entstand, musste sich der Versicherungsnehmer strafrechtlich verantworten. Zu seiner Verteidigung hat er einen Rechtsanwalt beauftragt.
  • Der Versicherungsnehmer fährt mit seinem Auto als zwischen zwei parkenden Autos ein Kind von 12 Jahren auf die Straße rennt. Ein Zusammenstoß ist für unseren Kunden unausweichlich. Da das Kind schwer verletzt wurde, werden sofort die strafrechtlichen Ermittlungen wegen fahrlässiger Körperverletzung eingeleitet. Unser Kunde kann dank des neuen Ermittlungsstrafrechtes anwaltlich vertreten zur polizeilichen Einvernahme gehen. Die Ermittlungen werden eingestellt, da unseren Kunden nichts vorzuwerfen ist. Kosten zwischen 250 Euro und 3.600 Euro.