Unser Verhaltenskodex


Der Verhaltenskodex der Zurich-Gruppe definiert unsere Grundwerte und die wichtigsten Verhaltensregeln, die wir einhalten, um unsere Geschäfte gemäß den höchsten ethischen, gesetzlichen und professionellen Standards durchzuführen.

Wir stellen sicher, dass wir alle gesetzlichen Vorschriften kennen und erfüllen, die unsere Geschäftstätigkeit betreffen. Zurich verpflichtet sich stets zu einem fairen und verantwortungsvollen Geschäftsgebaren.

Zusätzlich zu den unternehmensinternen Richtlinien müssen wir an unseren Arbeitsplätzen alle Gesetze, Regelungen und Vorschriften der Länder einhalten, in denen Zurich tätig ist. Darüber hinaus

  • klären wir nicht nur ab, ob eine Handlung oder Maßnahme legal ist, sondern auch, ob sie die richtige ist.
  • verhalten wir uns an unserem Arbeitsplatz und wann immer wir im Namen von Zurich handeln, ehrlich, fair, angemessen und integer.
  • respektieren wir in unserem Einflussbereich die internationalen Menschenrechte und gewährleisten, dass wir uns nicht an Menschenrechtsverletzungen mitschuldig machen.
  • anerkennen wir, dass etwas nicht allein dadurch richtig ist, weil andere es auch tun.

Zurich verpflichtet sich außerdem, Regulierungs- und Aufsichtsbehörden sowie staatlichen Stellen offen, vollumfänglich und unverzüglich Auskunft zu erteilen.

Dies bedeutet, dass wir uns bei allen Untersuchungen durch Regierungs- oder Regulierungsstellen, die unser Unternehmen betreffen, offen, ehrlich und kooperativ zeigen.

Sobald eine solche Untersuchung begonnen hat, sorgen wir insbesondere dafür, dass keine der für diese Untersuchung oder Prüfung relevanten Informationen, ob in gedruckter oder elektronischer Form, vernichtet oder abgeändert wird.

Bei Zurich werden alle Mitarbeitenden respektvoll behandelt und in keiner Weise diskriminiert oder belästigt. Wir sind stolz auf die Verschiedenartigkeit unserer Mitarbeitenden, denn diese Vielfalt trägt dazu bei, dass wir ein bevorzugter Arbeitgeber sind.

Zurich toleriert am Arbeitsplatz weder Belästigungen noch Diskriminierungen aufgrund von Alter, Behinderungen, Herkunft, Nationalität, Geschlecht, Rasse, Hautfarbe, Religion, Familienstand, sexueller Orientierung oder irgendeines anderen wahrnehmbaren Unterschieds. Diese Grundsätze werden bei sämtlichen Personalentscheidungen angewandt – einschließlich Rekrutierung, Schulung, Evaluierung, Beförderung und Vergütung.

Von den Mitarbeitenden wird erwartet, dass sie respektvoll und würdevoll miteinander umgehen.

Zurich anerkennt das Recht seiner Mitarbeitenden auf Koalitionsfreiheit und Kollektivverhandlungen. Alle Mitarbeitenden sind berechtigt, frei Gruppen zur Förderung und zum Schutz ihrer Arbeitsinteressen zu bilden und sich diesen anzuschließen.

Jegliche Form der Zwangs- oder Pflichtarbeit sowie Kinderarbeit werden von der Zurich nicht toleriert.

Die vorstehenden Grundsätze stehen im Einklang mit den international anerkannten Grundprinzipien der Internationalen Arbeitsorganisation.

Zurich ist bestrebt, ihren Mitarbeitenden sichere und gesunde Arbeitsplätze zu bieten.

Wir halten alle anwendbaren Richtlinien und Vorschriften in Bezug auf Gesundheit, Sicherheit und Umweltaspekte ein. Unter anderem

  • sorgen wir für saubere, gesunde Arbeitsplätze, die keine Unfall-, Notfall-, Gesundheits- oder Sicherheitsgefahren bergen.
  • vermeiden wir jegliche Verhaltensweisen oder Maßnahmen, die ein Risiko für unsere Kolleginnen und Kollegen bedeuten könnten.
  • werden Sicherheits- oder Gesundheitsprobleme, -risiken oder -gefahren umgehend beseitigt.
  • berücksichtigen wir Umweltaspekte in unserem Geschäftsalltag.
  • minimieren wir die direkten und indirekten Einflüsse unseres Geschäfts auf die Umwelt, indem wir unsere Leistungen für den Schutz der Umwelt kontinuierlich optimieren.

Umweltschutz ist für uns ein integraler Bestandteil nachhaltiger Wertschöpfung für Zurich und die Gesellschaft.

Der Datenschutz und die Sicherung vertraulicher Informationen sind für Zurich von ausschlaggebender Bedeutung. Wir sichern die in unserem Unternehmen vorhandenen Daten gegen unberechtigten Zugriff oder unrechtmäßige Nutzung sowie gegen versehentlichen Verlust, Vernichtung oder Beschädigung auf angemessene Weise.

Als Mitarbeitende von Zurich müssen Sie

  • vertrauliche Informationen über Zurich, unsere Mitarbeitenden, Kunden, Geschäftspartner und andere Anspruchsgruppen stets schützen – von der Erstellung dieser Daten bis zu ihrer sicheren Entsorgung.
  • personenbezogene Daten ausschließlich für genau spezifizierte, legitime und notwendige Zwecke sowie nur im erforderlichen Umfang sammeln, verarbeiten und weitergeben.
  • vertrauliche Informationen ausschließlich zu genehmigten, legitimen Geschäftszwecken und nur im jeweils notwendigen Umfang anfordern, nutzen und offenlegen.
  • die Datenschutzrechte und die Vorbehalte der Personen, deren Daten wir verarbeiten, respektieren.
  • ihren lokalen Datenschutzbeauftragten oder die Rechtsabteilung konsultieren, bevor Sie Daten grenzübergreifend (sowie auch an andere Geschäftseinheiten von Zurich) weitergeben.
  • sicherstellen, dass personenbezogene sowie persönliche Daten oder vertrauliche Informationen bei der elektronischen Übermittlung und Speicherung durch geeignete technische Sicherheitsmaßnahmen geschützt sind.
  • Datensicherheitsverstöße schnellstmöglich auf dem geeigneten Dienstweg melden.

Personenbezogene sowie persönliche Daten sind alle in elektronischen Dokumenten oder auf Papier erfassten Daten, die sich auf identifizierte oder erkennbare Privatpersonen oder juristische Personen beziehen, unter anderem also Angaben zur Gesundheit, zur Familie, zu Ausweisnummern, Bankdaten, Geschäftsplänen etc.

Als vertrauliche Informationen gelten alle nicht öffentlichen Informationen wie etwa Geschäftsmethoden, Produktpläne, Marketing-, Finanz- und versicherungstechnische Daten etc.

Aus geschäftlichen, gesetzlichen und steuerlichen Gründen sowie für das Financial Reporting muss Zurich vollständige und korrekte Aufzeichnungen aufbewahren.

Daher ist es wichtig, dass Sie

  • sämtliche geschäftlichen Vorgänge sorgfältig und vollständig dokumentieren.
  • Finanzdaten korrekt, zeitnah, sorgfältig und unter Einhaltung der Buchhaltungsgrundsätze von Zurich verarbeiten.
  • Aufzeichnungen und Daten – einschließlich elektronischer Daten und E-Mails – so lange archivieren, wie es das Gesetz oder andere Regelungen und Richtlinien vorschreiben, es sei denn, Zurich hat das Löschen sämtlicher oder bestimmter Kategorien von Dokumenten ausgesetzt (etwa weil ein Rechtsstreit anhängt oder eine Prüfung durch eine staatliche Stelle bevorstehen könnte).
  • gewährleisten, dass sämtliche Aufzeichnung und Daten nur den autorisierten Personen verfügbar und zugänglich sind.
  • keine Daten in Aufzeichnungen oder Dokumenten ändern oder verfälschen.
  • unbefugten Personen keinen Zugang zu Daten gewähren.
  • im Kontakt oder Gespräch mit Kunden, Lieferanten, der Regierung, Regulierungs- oder Prüfstellen oder anderen Gruppen innerhalb und außerhalb von Zurich nichts tun, was Ihnen als betrügerisches Verleiten, Nötigung, Manipulieren oder Irreführen angelastet werden könnte.

Die Reputation von Zurich hängt von den Handlungen und der Integrität unserer Mitarbeitenden ab. Es ist daher wichtig, dass wir uns bei allen Entscheidungen, die wir als Mitarbeitende von Zurich treffen, nicht von Eigennutz, sondern von den Interessen des Unternehmens oder seiner Anspruchsgruppen leiten lassen.

Wir treffen tagtäglich geschäftliche Entscheidungen und können dabei gelegentlich im Kontakt mit Kunden, Vermittlern, Agenten oder anderen Personen in Situationen geraten, in denen unsere eigenen Interessen mit denen des Unternehmens in Konflikt stehen.

Sie sollten dann unbedingt objektiv bleiben und darauf achten, dass Ihr Urteil nicht durch persönliche oder familiäre Interessen beeinflusst wird.

Unterbrechen Sie Ihr Handeln, sobald ein Interessenkonflikt entsteht.

Legen Sie Interessenkonflikte gegenüber Ihrem Vorgesetzten offen und stellen Sie sicher, dass der Konflikt angemessen geregelt und/oder gelöst wird.

Holen Sie die notwendigen Genehmigungen Ihrer Vorgesetzten ein, bevor Sie ein Mandat als Leiter, Führungskraft oder bedeutender Investor/ Inhaber eines nicht zu Zurich gehörenden Unternehmens oder einer anderen Organisation übernehmen.

Im Zweifelsfall wenden Sie sich an die Abteilung Compliance.

Zurich verpflichtet sich zu einer fairen und verantwortungsvollen Geschäftspraxis und verbietet jegliche Form von Korruption oder Bestechung sowie sämtliches Geschäftsgebaren, die den Eindruck unzulässiger Einflussnahme hervorrufen könnten.

Die Mitarbeitenden müssen alle Verhaltensweisen vermeiden, die den Anschein unzulässiger Einflussnahme erwecken könnten und sollten unbedingt

  • gewährleisten, dass alle Geschenke, Einladungen und anderen Vorteile, die sie im geschäftlichen Umgang erhalten oder gewähren, verhältnismäßig und hinsichtlich ihres Wertes, ihrer Häufigkeit und ihrer Menge maßvoll sind.
  • von Geschenken, Einladungen oder anderen Vorteilen absehen, die
    • Barmittel oder bargeldähnlich sind.
    • den Anschein erwecken sollen, dass ein unangemessener geschäftlicher oder persönlicher Vorteil gewährt wird oder eine unzulässige Handlung einer staatlichen Stelle daran geknüpft ist.
    • für jede der Parteien einen Interessenkonflikt bedeuten könnte.
  • gewährleisten, dass politische, karitative und ähnliche Spenden sich am geltenden Recht und an internen Richtlinien orientieren. Spenden dürfen nicht für illegale oder unzulässige Zwecke eingesetzt werden.

Sind Sie beispielsweise in Wirtschaftsverbänden aktiv oder haben Sie eine leitende Position im Underwriting, Marketing oder in der Schadenregulierung, müssen Sie unbedingt die relevanten Vorschriften des Kartell- und Wettbewerbsrechts kennen.

Zurich verbietet jegliche Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht oder Verhaltensweisen, die unrechtmäßig bzw. dem Wohl des Unternehmens nicht dienlich sind.

Alle Mitarbeitenden von Zurich sind gehalten, unseren Wettbewerbern mit Respekt zu begegnen. Verhaltensweisen und Praktiken, die das Ziel verfolgen, den freien und fairen Wettbewerb zu verhindern oder einzuschränken, werden nicht toleriert.

Nicht gestattet sind:

  • Verträge, Übereinkünfte oder Absprachen mit tatsächlichen oder potenziellen Wettbewerbern, insbesondere nicht zu dem Zweck,
    • Preise und Prämien sowie bestimmte Elemente derselben festzusetzen
    • die Art oder Anzahl von gelieferten Produkten oder Dienstleistungen zu begrenzen oder einzuschränken
    • Märkte geografisch oder nach Handelspartnern, Kundensegmenten oder Produktlinien aufzuteilen
  • Missbrauch einer führenden Stellung in einem bestimmten Markt.
  • Abschluss vertikaler Verträge oder Absprachen mit Einheiten, die auf unterschiedlichen Ebenen in der Lieferkette stehen – etwa Agenten, Vermittler oder Lieferanten, mit der Absicht oder dem Effekt, dass ein freier und fairer Wettbewerb entgegen den geltenden Gesetzen verhindert oder eingeschränkt wird.
  • Unzulässige Nutzung vertraulicher, für den Wettbewerb relevanter Informationen über Zurich oder deren Konkurrenz bzw. Missbrauch des geistigen Eigentums dieser Parteien.

Im Glauben an die Integrität und Transparenz der Finanzmärkte verpflichtet sich Zurich, dafür zu sorgen, dass geschäftliche Informationen keinesfalls für den Erwerb unzulässiger persönlicher Vorteile eingesetzt werden.

Zurich erwartet von allen Mitarbeitern, dass Sie Ihnen bekannte Insider-Informationen nicht weitergeben oder für eigene Kapitalanlagen oder für Kapitalanlagen Dritter nutzen bzw. missbrauchen.

Beachten Sie stets die folgenden Richtlinien:

  • Handeln Sie niemals (sei es direkt oder über Dritte) mit Wertpapieren von Zurich oder anderen Unternehmen, wenn Sie über Insider-Informationen verfügen.
  • Erteilen Sie keine Tipps oder Empfehlungen zu Wertpapieren, wenn Sie über Insider-Informationen verfügen.
  • Beachten Sie, dass Sie vor dem Handel mit Wertpapieren von Zurich mit höchster Umsicht vorgehen und alle erforderlichen Genehmigungen einholen müssen.
  • Als Handel gelten unter anderem der Kauf, der Verkauf und der Besitz von Wertpapieren sowie Vereinbarungen zum Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder von Rechten an diesen, auch wenn diese Geschäfte außerbörslich erfolgen.
  • Zu Wertpapieren zählen alle öffentlich notierten/gehandelten Finanzinstrumente wie Aktien, ADRs ( American Depository Receipts), Anleihen, Schuldverschreibungen sowie sonstige Wertpapiere oder Finanzinstrumente, deren Kurs hauptsächlich von diesen Instrumenten abhängt, einschließlich Optionen und Derivate.
  • Insider-Informationen sind alle wesentlichen, nicht öffentlich zugänglichen Informationen, die möglicherweise preissensitiv sind, d. h. den Kurs eines Wertpapiers

Unsere Reputation und unsere Marke sind wichtige Guthaben für Zurich.

Eine offene und korrekte Kommunikation mit unseren Anspruchsgruppen trägt zur erfolgreichen Förderung unserer Reputation und unserer Marke bei. Sie dürfen keine Kommentare zu Spekulationen oder Gerüchten über Zurich oder einen ihrer Geschäftsbereiche abgeben und sich nicht verächtlich über Wettbewerber von Zurich äußern.

Informationsanfragen von Außenstehenden über Zurich sollten Sie grundsätzlich zur Bearbeitung gemäß den lokalen Richtlinien an den zuständigen Funktionsbereich weiterleiten. Für die Beantwortung von Anfragen bestimmter externer Gruppen gelten besondere Vorschriften.

Mitarbeiter von Zurich müssen:

  • Medienvertreter mit allen ihren Informationsanfragen an die lokale Abteilung für Medienarbeit oder an die Abteilung Group Media Relations verweisen
  • Anleger, Analysten oder Aktionäre mit ihren Fragen an das Group Investor Relations & Rating Agencies Department verweisen
  • Alle Anfragen von Regulierungsbehörden an das lokale Legal and Compliance Department oder gegebenenfalls an das Group Regulatory Affairs Department weiterleiten.

Bitte denken Sie daran, dass die Publikation von Informationen in sozialen Netzwerken wie Facebook, Linkedln etc. einer Kommunikation mit externen Gruppen gleichkommt; daher gelten die gleichen Regeln.

Der Schutz von Vermögenswerten und die Verhinderung betrügerischer und krimineller Handlungen ist ein wesentlicher Aspekt für die Generierung und die Wahrung der Werte und des Vertrauens unserer Anspruchsgruppen.

Der Missbrauch unserer eigenen oder uns anvertrauter Vermögenswerte wirkt sich negativ auf die Reputation und die Interessen von Zurich aus. Daher sind Sie verpflichtet,

  • Vorkehrungen zum Schutz und zur Sicherung der Vermögenswerte von Zurich zu treffen.
  • unsere Vermögenswerte und Ressourcen ausschließlich für geschäftliche Zwecke zu nutzen und nicht zu Ihrem privaten oder beruflichen Vorteil oder für unangemessene oder unrechtmäßige Zwecke.
  • weder den Namen Zurich noch das Logo, die Service- und Markenzeichen, Geschäftsgeheimnisse, vertraulichen Dokumente, Patente oder Urheberrechte von Zurich ohne Genehmigung oder in unzulässiger Weise einzusetzen bzw. offenzulegen.
  • Ihre Position nicht für betrügerische oder illegale Zwecke zu missbrauchen.
  • Gelder, Vermögenswerte, Daten, Informationen oder Dienstleistungen weder zu veruntreuen noch unrechtmäßig zu verschleiern, zu entwenden oder anzunehmen.
  • keine Sachverhalte zu verdrehen oder Informationen zu verfälschen.

Als kundenorientiertes Unternehmen ist Zurich daran interessiert, ihre Kunden zu kennen. Wir geben uns große Mühe, ihre Bedürfnisse zu erfüllen, aber wir engagieren uns nicht für Geschäfte, die möglicherweise illegal sind oder nicht im Einklang mit unseren Werten stehen.

Zurich verpflichtet sich zur Mitwirkung am internationalen Kampf gegen die Geldwäsche und die Finanzierung terroristischer Akte. Daher verlangen wir, dass alle geltenden wirtschaftlichen und Handelssanktionen eingehalten werden. Mitarbeitende von Zurich sind daher verpflichtet,

  • die Identität der Kunden zu prüfen und sich über die Herkunft des Vermögens zu informieren, das Zurich anvertraut werden soll.
  • keine Geschäfte mit Kunden zu machen, wenn diese die Produkte oder Dienstleistungen von Zurich für illegale Zwecke nutzen wollen – etwa zur Wäsche von unrechtmäßig erworbenen Geldern oder um terroristische Gruppen oder Akte zu finanzieren.
  • die Gesetze und Vorschriften zu kennen, welche Geschäfte mit bestimmten Ländern, Geschäftseinheiten oder Personen untersagen.
  • die jeweils auf sie anwendbaren relevanten Landesgesetze/-vorschriften zu kennen (z.B. in den USA die OFAC-Vorschriften, die für USAmerikaner in der ganzen Welt gelten) und sich diesbezüglich von der Rechtsabteilung oder von Compliance beraten zu lassen.
Mit dem Hinweisgebersystem können Sie uns über Verstöße gegen gesetzliche Vorschriften und/oder Compliance-Regeln informieren und bei der Aufklärung von Missständen unterstützen. Hier geht's zur Zurich Ethics Line.