Nimm's einfach Zurich.
Abfertigung Selbstständige
Das Wichtigste kurz erklärt
Als Selbstständige und als Selbstständiger haben Sie die Möglichkeit, 1,53 % Ihrer jährlichen Beitragsgrundlage für Ihre private Vorsorge vorzusehen. Die Beiträge werden über die Sozialversicherung an eine Vorsorgekasse (VK) zur Veranlagung und Verwaltung weitergereicht. Je nach Berufsgruppe sind Sie entweder zur Teilnahme verpflichtet oder können frei entscheiden.
Ihre Vorteile mit der Zurich Versicherung im Überblick:
- steuerschonende Vorsorgelösung für die Zukunft
- volle Anrechnung der geleisteten Beiträge als Betriebsausgabe
- steuerfreie Rente ab Pensionsantritt oder Einmalauszahlung mit nur 6 % versteuert
Gewerbetreibende und „Neue Selbstständige“ mit Krankenpflichtversicherung bei der SVA sind verpflichtet, 1,53 % ihrer jährlichen Beitragsgrundlage für ihre private Vorsorge vorzusehen. Die Beiträge werden über die Sozialversicherung an eine Vorsorgekasse zur Veranlagung und Verwaltung weitergereicht. Als Freiberufler (Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker, Rechts- und Patentanwälte, Wirtschaftstreuhänder, Notare oder Ziviltechniker) sowie Land- und Forstwirte haben Sie die freie Wahl, ob Sie Selbstständigenvorsorgebeiträge leisten wollen.
Klingt kompliziert? Nicht für die Expertinnen und Experten der zur Zurich-Gruppe gehörenden BONUS Vorsorgekasse. Informieren Sie sich gleich hier, wie die BONUS Vorsorgekasse Ihnen bei der Selbstständigenvorsorge professionell unter die Arme greifen kann.
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