kfzschaden

Anmelden und Schadenstatus nachverfolgen

So geht's im Schadenfall weiter

Die Erledigung von Kfz-Haftpflichtschäden läuft bei Zurich normalerweise folgendermaßen ab:

Mit der Schadenmeldung erklären Sie uns, wie der Schaden aus Ihrer Sicht zustande gekommen ist und teilen uns die Kontaktdaten des Geschädigten (Name, Adresse und Telefonnummer) mit. Dies ist die wichtigste Basis für den darauf folgenden Erledigungsprozess. Schäden können Sie, falls das noch nicht geschehen ist, im Online-Konto oder per Mail an leistung@at.zurich.com, melden.
Sofern Sie gemeinsam mit Ihrem Unfallgegner einen Europäischen Unfallbericht ausgefüllt haben, senden Sie uns diesen bitte zu.
Wir informieren Sie - meist am Tag nach Ihrer Schadenmeldung - über Ihre Schadennummer und Sie bekommen einen persönlichen Ansprechpartner für Ihren Versicherungsfall. Seine bzw. ihre Kontaktdaten finden Sie in jeder Nachricht zu Ihrem Schaden.

Unser Angebot für PrivatkundInnen

Sie möchten jederzeit mitverfolgen, in welchem Stadium Ihr Fall sich gerade befindet, wichtige Dokumente einsehen und über die Zahlung online informiert sein? Melden Sie sich jetzt bei "Meine Zurich" an und managen Sie Ihre Verträge und Schäden online.
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Falls uns nach Prüfung der Unterlagen noch Informationen oder Dokumente (z.B. Fotos vom Unfallort) fehlen, kontaktieren wir Sie oder den Geschädigten normalerweise innerhalb von 5 Tagen nach der Schadenmeldung.
Wichtig ist, dass Sie Ansprüche Ihres Unfallgegners nicht anerkennen und Schäden ohne unsere Zustimmung nicht selbst bezahlen. Verweisen Sie Ihren Unfallgegner ruhig an uns, der Umgang mit derartigen Forderungen ist unsere Kernkompetenz als Haftpflichtversicherer.
Wenn Sie davon ausgehen, dass die Versicherung Ihres Unfallgegners Ihren Schaden (ganz oder teilweise) zu ersetzen hat, wenden Sie sich bitte direkt an die gegnerische Haftpflichtversicherung. Sofern Sie eine Rechtsschutzversicherung dafür abgeschlossen haben, lassen Sie uns das bitte wissen.

Die meisten Schäden werden durch einen Sachverständigen besichtigt. Die Besichtigung erfolgt in Ihrer Werkstätte oder im Drive-in-Center. Das Gutachten liegt uns meist 3-4 Tage nach der Besichtigung vor.

Der Geschädigte muss uns übrigens nicht immer eine Reparaturrechnung vorlegen. Sofern - im Rahmen des grundsätzlich versicherten Schadens - eine Zahlung ohne Rechnungsvorlage erwünscht ist, werden wir eine Ablöse mit einem fairen Eigenleistungsstundensatz anbieten.

Wir versprechen, dass wir - sobald alle für die Entscheidung wichtigen Unterlagen vorliegen - Ihren Fall innerhalb von 5 Tagen abschließen.

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