Zurich Unfallschutz
Was wird ausbezahlt?
Eine Unfallversicherung ist wichtig. Doch was wird im Fall der Fälle für eine Dauer-Invalidität ausbezahlt. Rechnen Sie es sich aus (Basis: 500%-Schutz mit Leistung ab 1% Dauerinvalidität).
Zurich Unfallschutz
Was wird ausbezahlt?
Eine Unfallversicherung ist wichtig. Doch was wird im Fall der Fälle für eine Dauer-Invalidität ausbezahlt. Rechnen Sie es sich aus (Basis: 500%-Schutz mit Leistung ab 1% Dauerinvalidität).
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Die Versicherungssumme dient als Berechnungsgrundlage. Die tatsächliche Auszahlung hängt von der bleibenden Invalidität und der Progressionsstaffel ab.
Zur Absicherung Ihrer Fixkosten lohnt es sich, den Unfallschutz um monatliche Rentenzahlungen zu erweitern. Dabei kann zwischen zwei Varianten gewählt werden. Lebenslange Rente: Ab 50 % Invalidität wird die vereinbarte Summe monatlich ausgezahlt.Von 35% bis 49% wird die Hälfte der vereinbarten Summe ausgezahlt. Rente für 25 Jahre: Ab 26 % Invalidität wird die vereinbarte Summe monatlich für 25 Jahre ausgezahlt.
Bei einer Invalidität ab 50% erhalten Sie 100.000 Euro als Sofortschutz ausbezahlt.
In den Unfallkosten sind viele Aufwendungen enthalten, die die Krankenversicherung nicht bezahlt. Sie können zwischen drei Varianten wählen.
Bei Unfalltod wird an die Hinterbliebenen die vereinbarte Geldleistung ausbezahlt. Zusätzlich werden die Bestattungskosten übernommen (bis zu 10% der Versicherungssumme).
Werden Sie unfallbedingt krank geschrieben, erhalten Sie für jeden Tag der 100%igen Arbeitsunfähigkeit ein vereinbartes Taggeld.
Für jeden Tag, an dem Sie unfallbedingt im Krankenhaus sind, erhalten Sie das vereinbarte Spitalgeld. Die Leistung wird ab dem 15. Tag verdoppelt. Darüber hinaus übernehmen wir auch noch den Verpflegungskostenbeitrag.
Angegebene Werte gelten nur bei völligem Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit der genannten Körperteile und Sinnesorgane. Bei Teilverlust oder teilweiser Funktionsfähigkeit wird der %-Satz entsprechend reduziert. Der tatsächliche Invaliditätsgrad wird mittels ärztlichem Gutachten festgestellt.
Der Grad der körperlichen Beeinträchtigung ist für die Beurteilung der dauernden Invalidität entscheidend. Die sogenannte Gliedertaxe veranschaulicht das. Im "Schadenfall" wird die Einstufung der Invalidität mittels ärztlichem Gutachten festgestellt.
Für die Bemessung des Invaliditätsgrades gelten folgende Bestimmungen:
Bei völligem Verlust oder völliger Funktionsunfähigkeit ...
- der Sehkraft beider Augen: 100 %
- der Sehkraft eines Auges: 50 %
- des Gehörs beider Ohren: 70 %
- des Gehörs eines Ohres: 35 %
- des Geruchsinnes: 10 %
- des Geschmacksinnes: 10 %
- einer Niere: 20 %
- einer Milz: 10 %
- eines Armes: 80 %
- eines Daumens: 20 %
- eines Zeigefingers: 10 %
- eines anderen Fingers: 5 %
- eines Beines: 70 %
- einer großen Zehe: 5 %
- einer anderen Zehe: 2 %
- je einer weiblichen Brust: 15 %
- des männlichen Geschlechtsorganes: 30 %
- des Magens: 20 %
- der Stimme: 30 %