2025: Das erwartet Sie als Autofahrer
Sicher durchs LebenArtikel1. Januar 2025
Der Jahreswechsel bringt spannende Neuerungen und wichtige Informationen für alle Autofahrerinnen und Autofahrer. Hier sind Themen, die Sie nicht verpassen sollten.
1. Förderprogramm für Elektromobilität
Noch ist nicht ganz klar, wie es im Jahr 2025 mit der Förderung für Elektromobilität im privaten Bereich weitergeht. Bislang ist jedoch sicher, dass eine Einreichung für das Förderprogramm 2024 bis zum 31.05.2025 möglich ist, sofern Budgetmittel vorhanden sind. Nach erfolgreicher Registrierung muss der Antrag innerhalb von 36 Wochen gestellt werden. Wichtiger Hinweis: Die Rechnung bzw. der Kaufvertrag dürfen hierbei nicht älter als neun Monate sein.
Für alle, die sich für ein E-Auto entscheiden, haben wir bei Zurich den passenden Schutz: Unsere neue E-Auto-Versicherung bietet speziell auf die Bedürfnisse von Elektrofahrzeugen zugeschnittene Leistungen. So sind Sie und Ihr Fahrzeug bestens abgesichert!
2. Vergessen Sie nicht, Ihre Vignette rechtzeitig zu besorgen!
Im Jahr 2025 steigt der Preis für die PKW-Jahresvignette erstmals auf über 100 Euro – genau gesagt auf 103,80 Euro. Sie haben die Wahl zwischen der traditionellen Klebevignette für die Windschutzscheibe und der modernen digitalen Vignette.
Die digitale Vignette bietet viele Vorteile: Wenn Ihre Windschutzscheibe ausgetauscht werden muss, haben Sie keinen Aufwand mit dem Entfernen und Anbringen einer neuen Vignette. Zudem ist die digitale Vignette nachhaltiger und trägt zum Umweltschutz bei. Ein weiterer praktischer Vorteil: Sie können sich eine Erinnerung setzen lassen, welche Sie jedes Jahr rechtzeitig an den Kauf der neuen Vignette hinweist. Ein wichtiger Hinweis: Wenn Sie die Jahresvignette online kaufen, ist diese erst ab dem 18. Tag nach dem Kauf gültig. Die digitale Vignette ist an Ihr Kennzeichen gebunden, kann aber nach Beginn der Gültigkeit in bestimmten Fällen auf ein anderes Kennzeichen umregistriert werden.
3. E-Scooter-Unfälle zählen nicht als Arbeitsunfälle
Ein kürzlich ergangenes Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) könnte weitreichende Folgen für den Versicherungsschutz von Arbeitsunfällen haben. Laut OGH gelten Unfälle mit E-Scootern nicht als Arbeitsunfälle, auch wenn der Weg zur Arbeit damit bestritten wird. Denn E-Scooter sind als Sportgeräte klassifiziert und nicht als Fahrzeuge. Somit sind solche Unfälle vom Versicherungsschutz der AUVA ausgenommen. Diese Regelung könnte sich auch auf Schulweg-Unfälle auswirken, bei denen E-Scooter beteiligt sind. Um sich vor solchen Situationen abzusichern, bietet unsere Zurich Unfall-Versicherung umfassenden Schutz. Sie deckt nicht nur klassische Arbeits- und Schulunfälle, sondern auch Unfälle in der Freizeit. So sind Sie und Ihre Familie stets auf der sicheren Seite.
Wir wünschen Ihnen einen erfolgreichen Start in das neue Jahr. Bleiben Sie gesund und informiert, damit Sie im Jahr 2025 sicher und entspannt unterwegs sind. Und vergessen Sie nicht rechtzeitig Ihre digitale Vignette für 2025 zu besorgen.
Noch ist nicht ganz klar, wie es im Jahr 2025 mit der Förderung für Elektromobilität im privaten Bereich weitergeht. Bislang ist jedoch sicher, dass eine Einreichung für das Förderprogramm 2024 bis zum 31.05.2025 möglich ist, sofern Budgetmittel vorhanden sind. Nach erfolgreicher Registrierung muss der Antrag innerhalb von 36 Wochen gestellt werden. Wichtiger Hinweis: Die Rechnung bzw. der Kaufvertrag dürfen hierbei nicht älter als neun Monate sein.
Für alle, die sich für ein E-Auto entscheiden, haben wir bei Zurich den passenden Schutz: Unsere neue E-Auto-Versicherung bietet speziell auf die Bedürfnisse von Elektrofahrzeugen zugeschnittene Leistungen. So sind Sie und Ihr Fahrzeug bestens abgesichert!
2. Vergessen Sie nicht, Ihre Vignette rechtzeitig zu besorgen!
Im Jahr 2025 steigt der Preis für die PKW-Jahresvignette erstmals auf über 100 Euro – genau gesagt auf 103,80 Euro. Sie haben die Wahl zwischen der traditionellen Klebevignette für die Windschutzscheibe und der modernen digitalen Vignette.
Die digitale Vignette bietet viele Vorteile: Wenn Ihre Windschutzscheibe ausgetauscht werden muss, haben Sie keinen Aufwand mit dem Entfernen und Anbringen einer neuen Vignette. Zudem ist die digitale Vignette nachhaltiger und trägt zum Umweltschutz bei. Ein weiterer praktischer Vorteil: Sie können sich eine Erinnerung setzen lassen, welche Sie jedes Jahr rechtzeitig an den Kauf der neuen Vignette hinweist. Ein wichtiger Hinweis: Wenn Sie die Jahresvignette online kaufen, ist diese erst ab dem 18. Tag nach dem Kauf gültig. Die digitale Vignette ist an Ihr Kennzeichen gebunden, kann aber nach Beginn der Gültigkeit in bestimmten Fällen auf ein anderes Kennzeichen umregistriert werden.
3. E-Scooter-Unfälle zählen nicht als Arbeitsunfälle
Ein kürzlich ergangenes Urteil des Obersten Gerichtshofs (OGH) könnte weitreichende Folgen für den Versicherungsschutz von Arbeitsunfällen haben. Laut OGH gelten Unfälle mit E-Scootern nicht als Arbeitsunfälle, auch wenn der Weg zur Arbeit damit bestritten wird. Denn E-Scooter sind als Sportgeräte klassifiziert und nicht als Fahrzeuge. Somit sind solche Unfälle vom Versicherungsschutz der AUVA ausgenommen. Diese Regelung könnte sich auch auf Schulweg-Unfälle auswirken, bei denen E-Scooter beteiligt sind. Um sich vor solchen Situationen abzusichern, bietet unsere Zurich Unfall-Versicherung umfassenden Schutz. Sie deckt nicht nur klassische Arbeits- und Schulunfälle, sondern auch Unfälle in der Freizeit. So sind Sie und Ihre Familie stets auf der sicheren Seite.
Wir wünschen Ihnen einen erfolgreichen Start in das neue Jahr. Bleiben Sie gesund und informiert, damit Sie im Jahr 2025 sicher und entspannt unterwegs sind. Und vergessen Sie nicht rechtzeitig Ihre digitale Vignette für 2025 zu besorgen.