Datenschutz-Information für Mitarbeitende


Im Rahmen Ihres Arbeitsverhältnisses werden die von Ihnen zur Verfügung gestellten Daten (z.B. Lebenslauf, Notfallkontakte) sowie jene, die aufgrund des Dienstverhältnisses anfallen (z.B. Gehaltsdaten, Krankenstände, Pflegeurlaub, Karenzzeiten), verarbeitet.
Die Verarbeitung und Übermittlung der Daten erfolgt für die Lohn-, Gehalts-, Entgeltsverrechnung und Einhaltung von Aufzeichnungs-, Auskunfts- und Meldepflichten, soweit dies auf Grund von Gesetzen oder Normen kollektiver Rechtsgestaltung oder arbeitsvertraglicher Verpflichtungen jeweils erforderlich ist, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten. Ohne diese Daten können wir den Vertrag mit Ihnen nicht abschließen bzw. durchführen. Dies gilt sinngemäß für alle freiwilligen Sozialleistungen des Arbeitgebers sowie für externe Bildungs- und Weiterbildungsangebote.

Ihre Daten werden uns entweder direkt von Ihnen zur Verfügung gestellt oder wir erheben Ihre Daten im Rahmen des Arbeitsverhältnisses.

Eine Übermittlung der im jeweiligen Einzelfall relevanten Daten erfolgt auf Grundlage der gesetzlichen Bestimmungen bzw. vertraglicher Vereinbarung an folgende Stellen:
  • Lohn- und Gehaltsverrechnung (extern)
  • Sozialversicherungsträger (einschließlich Betriebskrankenkassen);
  • Urlaubs-, Pensions- und -Abfertigungskasse;
  • Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen (Sozialministeriumsservice) z.B. gemäß § 16 BEinstG;
  • Finanzamt;
  • Betriebliche Vorsorgekassen (BV-Kassen) gemäß § 11 Abs 2 Z 5 und § 13 BMSVG;
  • Arbeitsmarktservice;
  • Arbeitsinspektorat, Verkehrs-Arbeitsinspektion, insbesondere gemäß § 8 Arbeitsinspektionsgesetz;
  • Gemeindebehörden und Bezirksverwaltungsbehörden in verwaltungspolizeilichen Agenden (Gewerbebehörde, Zuständigkeiten nach ASchG usw.);
  • gesetzliche Interessenvertretungen;
  • Betriebsärzte und Arbeitspsychologen;
  • Kunden und Interessenten des Auftraggebers;
  • Bildungs- und Weiterbildungsanbieter;
  • Wahlvorstand für Betriebsratswahlen;
  • Organe der betrieblichen Interessenvertretung (insbesondere Betriebsrat gemäß § 89 ArbVG, Sicherheitsvertrauensperson nach § 10 ASchG, Behindertenvertrauensperson gemäß § 22a BEinstG);
  • Betriebsratsfonds gemäß § 73 Abs 3 ArbVG;
  • Bundesanstalt Statistik Austria gemäß § 9 Bundesstatistikgesetz
  • Rechtsvertreter;
  • Gerichte;
  • Gläubiger der betroffenen Person sowie sonstige an der allenfalls damit verbundenen Rechtsverfolgung Beteiligte, auch bei freiwilligen Gehaltsabtretungen für fällige Forderungen;
  • mit der Auszahlung an die betroffene Person oder an Dritte befasste Banken;
  • vom Arbeitnehmer angegebene Gewerkschaft, mit Einwilligung der betroffenen Person;
  • Mitversicherte;
  • Versicherungsunternehmen im Rahmen einer bestehenden Gruppen- oder Einzelversicherung
  • Betreiber der Betriebskantine;
  • EDV-Dienstleister
  • Zutrittsverwaltungen
  • Zurich Insurance Group
Anmerkung: Das betrifft nur jene Daten, die tatsächlich zum Abschluss und/oder Durchführung des Vertrages unbedingt notwendig sind.
Aufgrund der geltenden gesetzlichen Datensicherheitsbestimmungen werden eine Reihe Ihrer Daten für die Verwaltung und Sicherheit des Systems verarbeitet, wie etwa zur Verwaltung von Benutzerkennzeichen, die Zuteilung von Hard- und Software an die Systembenutzer sowie für die Sicherheit des Systems. Dies schließt automationsunterstützt erstellte und archivierte Textdokumente (wie z.B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten mit ein. Ohne diese Datenverarbeitung ist ein sicherer Betrieb des Systems und damit eine Beschäftigung in unserem Unternehmen nicht möglich.
Zur Kontaktaufnahme durch Kollegen werden berufliche Kontaktdaten im Intranet veröffentlicht. Dies erfolgt aus unserem berechtigten Interesse an einem reibungslosen Geschäftsablauf. Wenn Sie das aus berücksichtigungswürdigen Gründen nicht wollen, können Sie gegen die Veröffentlichung Widerspruch einlegen.
Zur Kontaktaufnahme durch Kunden und Lieferanten werden berufliche Kontaktdaten von Mitarbeitern mit Außenkontakt im Internet veröffentlicht. Dies erfolgt aus unserem berechtigten Interesse an einem reibungslosen Geschäftsablauf. Wenn Sie das aus berücksichtigungswürdigen Gründen nicht wollen, können Sie gegen die Veröffentlichung Widerspruch einlegen.
Bei Arbeitnehmern, die typischerweise Außenkontakt haben, kann die Veröffentlichung von Kontaktdaten zur Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten im Einzelfall sogar notwendig sein, wodurch die Widerrufbarkeit entfällt.
Kommt es während aufrechten Arbeitsverhältnisses oder nach Beendigung zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung, werden die für die zweckentsprechende Rechtsverfolgung notwendigen Daten an Rechtsvertreter und Gerichte/Behörden übermittelt.
Die Angabe Ihrer Gewerkschaftszugehörigkeit erfolgt freiwillig und auf Grundlage Ihrer Einwilligung, wenn Sie den Gewerkschaftsbeitrag über den Arbeitgeber abführen lassen.
Die Angabe der Notfallkontakte erfolgt freiwillig und auf Grundlage Ihrer Einwilligung.
Die Veröffentlichung Ihres Fotos im Intranet/auf der Firmen-Website erfolgt freiwillig und auf Grundlage Ihrer Einwilligung.

Alle Einwilligungen können unabhängig voneinander jederzeit widerrufen werden. Ein Widerruf hat zur Folge, dass wir Ihre Daten ab diesem Zeitpunkt zu oben genannten Zwecken nicht mehr verarbeiten, und somit die entsprechenden Rechte, Vorteile etc. nicht mehr in Anspruch genommen werden können. Für einen Widerruf wenden Sie sich bitte an den Datenschutzbeauftragten unter dpo@at.zurich.com

Eine Reihe von Daten werden zur Erbringung von z.B. externen Recruiting-Plattform-Diensten an Auftragsverarbeiter weitergegeben.
Wir speichern Ihre Daten im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, und zwar betreffend:
  • die Vertragsabwicklung für die Dauer des Arbeitsverhältnisses, danach sieben Jahre (mit und ohne Historisierung).
  • Ansprüche auf Ersatz wegen diskriminierender Ablehnung einer Bewerbung nach §§ 15 Abs 1 und 29 Abs 1 GlbG sowie § 7k Abs 1 iVm Abs 2 Z 1 BEinstG: 6 Monate ab dem Tag, an dem die Ablehnung zugegangen ist bzw. 7 Monate ab Bewerbungseingang. Mit Einwilligung des Bewerbers auch länger („Evidenzhaltung“).
  • Lohnsteuer- und Abgabenpflicht nach § 132 Abs 1 BAO: 7 Jahre ab Ende des jeweils für die Daten relevanten Kalenderjahres.
  • Aufzeichnungen und Berichten über Arbeitsunfälle nach § 16 ASchG: mind. 5 Jahre ab dem Tag des Arbeitsunfalles.
  • des Anspruches auf Ausstellung eines Dienstzeugnisses nach § 1478 ABGB: 30 Jahre ab Beendigung des Dienstverhältnisses.
Ihnen stehen grundsätzlich die Rechte auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch zu. Dafür wenden Sie sich an uns. Wenn Sie glauben, dass die Verarbeitung Ihrer Daten gegen das Datenschutzrecht verstößt oder Ihre datenschutzrechtlichen Ansprüche sonst in einer Weise verletzt worden sind, können Sie sich bei der Datenschutzbehörde beschweren.

Unsere Personalabteilung erreichen Sie unter hr4you@at.zurich.com

Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter dpo@at.zurich.com