Zulassungsstellen
Hier finden Sie alles zur An- und Abmeldung von Autos und Motorrädern.
Zurich Versicherung übernimmt gerne die Zulassung Ihres Autos. Sie können Ihr Kfz auch in einer Zulassungsstelle anmelden, die nicht von Zurich betrieben wird. In diesem Fall benötigen Sie aber eine Versicherungsbestätigung von Zurich.
Als Zahlungsmittel akzeptieren unsere Zulassungsstellen Bargeld, Bankomatkarten oder Kreditkarten. Nur in der Kfz-Zulassungsstelle Webgasse 19, 1060 Wien wird derzeit ausschließlich Bargeld akzeptiert.
Alle Kfz-Zulassungsstellen in Österreich
- Identitätsnachweis (Führerschein etc.)
- Besitznachweis (Kaufvertrag etc.)
- Typenschein, EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier), Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank oder Einzelgenehmigung
- Versicherungsbestätigung (erhalten Sie bei ihrer Beraterin oder ihrem Berater)
Zusätzlich notwendig:
- Bei Gebrauchtfahrzeugen: gültiger §57a Prüfbericht ("Pickerl")
- Bei "Fremdanmeldung": Vollmacht
- Bei geleasten Fahrzeugen: Benützungsbewilligung
- Bei Wunschkennzeichen: Zuweisungs- oder Reservierungsbestätigung
- Bei Firmen: Gewerbeschein, Handelsregister- oder Firmenbuchauszug
- Typenschein, EU-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier), Datenauszug aus der Genehmigungsdatenbank oder Einzelgenehmigung
- Zulassungsschein bzw. beide Teile der Zulassungsbescheinigung
- Kennzeichentafeln
Im Einzelfall notwendig
Bei "Fremdabmeldung": Vollmacht
Gesamtkosten Pkw: EUR 207,00
Gesamtkosten Motorrad: EUR 197,00
Gesamtkosten Moped: EUR 192,50
Gesamtkosten Anhänger: EUR 195,50
Die Kosten setzen sich folgendermaßen zusammen:
- EUR 119,80: gesetzliche Zulassungsgebühr (erhält die Behörde)
- EUR 23,00: Kaufpreis für Pkw-Kennzeichentafeln
- EUR 13,00: Kaufpreis für Motorrad-Kennzeichentafeln
- EUR 2,30: Begutachtungsplakette (Materialkosten)
- EUR 60,80: Kostenbeitrag für die zulassende Versicherungsgesellschaft (enthält 20 % MwSt. für das Finanzamt = EUR 10,13)
- EUR 1,10: Abfrage Hauptwohnsitz
Seit 1.12.2010 ist es möglich, sich den Zulassungsschein auch im praktischen Scheckkartenformat ausstellen zu lassen. Die Kosten dafür betragen EUR 28,10.
*Aufgrund der 4. Novelle zur Zulassungsstellenverordnung ist seit 1.4.2010 die Abfrage des Hauptwohnsitzes von Privatpersonen bei Zulassungen, Adressänderungen sowie Namensänderungen verpflichtend!
Innerhalb Ihres Verwaltungsbezirkes fallen für Abmeldungenkeine zusätzlichen Kosten mehr an!
Bei Namens- oder Adressänderungen müssen wir jedoch aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung zur Abfrage des Hauptwohnsitzes EUR 1,10 verrechnen.