Schutz auch bei grober Fahrlässigkeit
Bei Zurich sind Sie auf Wunsch bei einem Kaskoschaden auch dann geschützt, wenn Sie einen Unfall grob fahrlässig herbeigeführt haben.
Was ist grobe Fahrlässigkeit?
Ob jemand grob fahrlässig gehandelt hat, ist nicht immer so einfach festzustellen. Grundsätzlich können Sie sich aber an diese Regel halten: Wenn die Person weiß, dass aufgrund Ihrer Handlung höchstwahrscheinlich etwas passiert, und sie trotzdem so handelt.
Beispiele für grob fahrlässiges Handeln
- Überfahren einer Stopp-Tafel mit überhöhter Geschwindigkeit
- Fahren mit überhöhter Geschwindigkeit auf nasser Fahrbahn (z.B. 130km/h statt den erlaubten 80km/h)
- Unachtsamkeit, wie etwa: Handy fällt von der Mittelkonsole, FahrerIn greift danach. Aufheben einer Zigarette während der Fahrt. FahrerIn dreht sich um, um etwas auf den Rücksitz zu legen
- Überholen einer Fahrzeugkolonne vor einer unübersichtlichen Fahrbahnkuppe
- Abstellen des Kfz ohne Handbremse und eingelegtem Gang auf abschüssigem Weg
- Beförderung eines ungesicherten Hundes, der den Fahrer/die Fahrerin ablenkt
- Einfahrt in Parkhaus mit geringer Durchfahrtshöhe, obwohl die Höhe mehrmals deutlich angezeigt bzw. beschildert ist
Was ist nicht inkludiert?
Ausgenommen sind Fälle des Totaldiebstahles des versicherten Fahrzeuges und in denen der/die LenkerIn das Ereignis in einem durch Alkohol oder Suchtgift beeinträchtigten Zustand im Sinne der Straßenverkehrsvorschriften verursacht hat.