Höhere Entschädigung im Totalschadenfall
Im Falle eines Totalschadens oder Autodiebstahls bieten wir auf Wunsch eine höhere Entschädigung als im Standardprodukt vorgesehen für PKW/Kombi.
Was versteht Zurich unter einem Totalschaden?
Ein Totalschaden liegt vor, wenn in Folge eines versicherten Ereignisses
- das Fahrzeug zerstört oder verloren gegangen ist
- der Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs geringer ist als die voraussichtlichen Reparaturkosten plus den Restwerten
Zeitraum ab erstmaliger Zulassung | Entschädigung in % des Listenpreises* |
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01. bis 06. Monat | 100 |
07. bis 12. Monat | 90 |
13. bis 18. Monat | 85 |
19. bis 24. Monat | 80 |
25. bis 30. Monat | 75 |
31. bis 36. Monat | 70 |
37. bis 42. Monat | 65 |
43. bis 48. Monat | 60 |
49. bis 60. Monat | 55 |
*Maximiert mit der Höhe des Kaufpreises |
Von diesem so ermittelten Betrag sind unreparierte, nicht zur Gänze oder nicht ordnungsgemäß reparierte Schäden und ein allenfalls vereinbarter Selbstbehalt in Abzug zu bringen.