Kennzeichenhinterlegung und Winternachlass
Sie steigen im Winter auf öffentliche Verkehrsmittel oder Auto um? In diesem Fall können Sie bei Ihrer Motorradversicherung auf zwei verschiedene Arten rund 30% der Prämie sparen. Sie haben die Qual der Wahl und können entweder die flexiblere Variante ohne Papierkram und Behördenwege oder die vielleicht billigere, dafür aber umständlichere Variante wählen.
1. Kennzeichenhinterlegung
Bei der normalen Kennzeichenhinterlegung können Sie sich jederzeit dazu entschließen, Ihr Motorrad einzumotten und das Kennzeichen zur Zulassungsbehörde zu bringen - das muss nicht notwendigerweise im Winter sein. Die Versicherung muss sowohl von der Hinterlegung als auch von der Abholung verständigt werden. Für den Zeitraum der Hinterlegung haben Sie Anspruch auf Rückvergütung der Kfz-Steuer, was sich besonders bei großen Motorrädern auszahlt. Dies gilt aber nur, wenn die Kennzeichentafeln mindestens 45 Tage hinterlegt sind. Zusätzlich zahlen Sie ab einer Hinterlegungsdauer von einem Monat keine Versicherungsprämie für diesen Zeitraum. Dies bedeutet natürlich auch, dass Ihr Motorrad in diesem Zeitraum nicht versichert ist.
Achtung bei der Kaskoversicherung: Im Falle von Vandalismus oder Diebstahl wäre Ihr Fahrzeug nicht versichert! Achten Sie deshalb darauf, dass der Versicherungsschutz am Stellplatz aufrecht bleibt.
2. Winternachlass
Die meisten Versicherungen bieten beim Abschluss einer Zweiradversicherung einen "Winternachlass" an. Bei Zurich verringert sich in diesem Fall die Jahresprämie der Haftpflichtversicherung von vornherein um rund 30%, die der Kaskoversicherung um 20%. Sie sind nicht dazu verpflichtet, Ihr Kennzeichen bei der Behörde zu hinterlegen. Dadurch können Sie sich (und der Versicherung!) viel Zeit und Papierkram ersparen.
Der Haftpflichtversicherungsschutz ist das ganze Jahr über aufrecht, Sie können also auch im Winter mit dem Motorrad fahren. Wenn Sie eine Kaskoversicherung haben, gilt diese in den Wintermonaten November, Dezember, Jänner und Februar nur für Versicherungsfälle, die sich in der Garage oder auf dem Abstellplatz ereignen. Von November bis Februar besteht kein Versicherungsschutz im Rahmen der Insassenunfallversicherung. Der einzige Nachteil des Winternachlasses: Sie haben keinen Anspruch auf Rückvergütung der Kfz-Steuer, außer Sie hinterlegen Ihre Nummerntafel bei der Zulassungsstelle.
Treffen Sie die richtige Entscheidung
Bei der Kennzeichenhinterlegung können Sie je nach Dauer etwas mehr Geld sparen, dafür entfällt beim Winternachlass der Papierkram und Ihr Bike ist jederzeit fahrbereit. So können Sie auch schöne Wintertage für eine Tour nützen.