Fragen & Antworten zur Eigenheimversicherung


Bei welchen Schäden schützt die Gebäudeversicherung und welche Kosten werden übernommen? Diese und weitere Fragen werden hier beantwortet.

Wir empfehlen Ihnen, Ihr Gebäude nicht nur gegen Feuer- und Sturmschäden, sondern auch gegen Leitungswasser- und Glasschäden zu versichern. Auch eine Gebäudehaftpflichtversicherung ist empfehlenswert.

Tipp für den Hauskauf: Haben Sie ein Gebäude erworben, dann teilen Sie uns bitte mit, ob der Verkäufer oder die Verkäuferin das Haus versichert hatte, damit eine Doppelversicherung vermieden wird.

Bitte teilen Sie uns alle Neu-, Um- und Anbauten mit, wie z. B. den Einbau einer Zentralheizung, das Verlegen von Teppichböden oder den Ausbau von Dach- und Kellerräumen, damit wir die Versicherungssumme entsprechend anpassen können.

Benachrichtigen Sie uns über jede Gefahrerhöhung, z. B. wenn in Ihrem Haus eine Gaststätte, eine Tischlerei oder ein sonstiger Gewerbebetrieb eingerichtet wird.

Beachten Sie auch alle behördlichen und gesetzlichen Sicherheitsvorschriften. Darüber hinaus sind in den Bedingungen einige Auflagen enthalten, die eigentlich ohnehin zur normalen Sorgfaltspflicht gehören und leicht zu erfüllen sind: Sie müssen beispielsweise Haus und Dach (Sturmversicherung) und alle Wasserleitungs- und Heizungsanlagen (Leitungswasserversicherung) in ordnungsgemäßem Zustand erhalten.

Wenn Sie verreisen, insbesondere im Winter, müssen Sie wasserführende Anlagen sperren und entleeren. Dies alles ist wichtig, damit der Versicherungsschutz nicht beeinträchtigt wird.

Selbstverständlich sind im Falle eines Schadens bei Zurich in der Feuer- bzw. Sturmschadenversicherung Zusatzkosten wie z.B. Feuerlösch-, Deponie- und Sonderabfallkosten bis 10% der Versicherungssumme mitversichert. Wir leisten auch Entschädigung für Sachen, die bei Löscharbeiten beschädigt werden.

Alle Schäden, die durch Vorsatz oder aufgrund von Obliegenheitsverletzungen (die in den Bedingungen geregelt sind) verursacht werden sind nicht gedeckt.

Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit entstehen, sind normalerweise vom Versicherungsschutz ausgenommen. Bei Zurich ist die grobe Fahrlässigkeit in den Sparten Feuer, Sturm und Leitungswasser bis zur vollen Versicherungssumme automatisch mitversichert.

Nicht versichert sind Schäden am (nicht mit dem Haus verbundenen) Inhalt, z.B. Möbel, Kleidung, Wertgegenstände. Hierfür dient die Haushaltsversicherung.