Fragen & Antworten zur Haushaltsversicherung
Fragen zum Versicherungsschutz
Die Haushaltsversicherung kommt für Schäden an Ihrem Wohnungsinhalt auf, die entstanden sind durch:
- Brand, Blitzschlag, Explosion
- Einbruchdiebstahl, einfachen Diebstahl, Beraubung
- Sturm, Hagel, Schneedruck, Steinschlag, Felssturz, Erdrutsch
- Leitungswasser
- Glasbruch
und schützt Sie mit der inkludierten weltweit gültigen Privathaftpflichtversicherung vor Schadenersatzforderungen.
Schäden am Gebäude selbst sind in der Haushaltsversicherung nicht gedeckt.
Details zum Leistungsumfang der Haushaltsversicherung.
- In Ihrer Wohnung bzw. Ihrem Haus und den gesamten beweglichen Inhalt. Dazu zählen auch Räume in Nebengebäuden auf demselben Grundstück.
- Auf dem Dachboden(-abteil) und in Ihrem Keller(-abteil) oder Ersatzraum (z.B. Möbel, Stellagen, Werkzeuge, Fahrräder, Reise- und Sportutensilien, Kinderwagen)
- In Gemeinschaftsräumen (z.B. versichert: Waschmaschine, Trockner, Gartenmöbel, Krankenfahrstühle, Kinderwagen, gesicherte Fahrräder)
- Im Rahmen der Außenversicherung ist auch Hausrat mit bis zu 15% der Versicherungssumme versichert, der sich vorübergehend (für maximal 6 Monate) nicht in der Wohnung befindet, z.B. für Reparatur oder Reinigung, auf Reisen oder am Arbeitsplatz - weltweit. Ausgenommen sind Zweitwohnsitze.
- Der Hausrat von Schulkindern, Studierenden, Auszubildenden, Wehr- und Zivildienstleistenden, die vorübergehend nicht zu Hause wohnen, ist über den Vertrag der Eltern mitversichert. Aber nur, solange sie keinen eigenen Hausstand außerhalb der elterlichen Wohnung gegründet haben.
- Beim Umzug mit einem privaten PKW ist auch der Transportmittelunfall mitversichert.
Ja. Die Privathaftpflichtversicherung ist Bestandteil Ihrer Haushaltsversicherung und gewährleistet Ihnen weltweiten Schutz vor Schadenersatzforderungen dritter Personen.
Im Rahmen der Haushaltsversicherung sind Schäden an Ihrem eigenen Hab und Gut, das während eines Auslandsaufenthaltes (für max. 6 Monate) in Ihrer Unterkunft aufbewahrt wird, mit bis zu 15% der Versicherungssumme gedeckt.
Bei Wohnungswechsel innerhalb Österreichs gilt die Versicherung während des Umzuges in den neuen und alten Wohnräumen, sofern Sie uns vor Beginn des Umzuges entsprechend informieren.
Der Versicherungsschutz in der alten Wohnung endet mit Abschluss des Umzuges, jedenfalls aber 2 Monate nach dessen Beginn.
Ja, Sie können eine Tierhalterhaftpflichtversicherung für Hunde, Pferde wie auch für sonstige Tiere abschließen.
Fragen zu Schadensfällen
Hier wäre prinzipiell zu klären, ob grobe oder leichte Fahrlässigkeit der Grund für den Schaden war, was im Zweifelsfall vor Gericht geschieht. Sollte einfache Fahrlässigkeit der auslösende Faktor gewesen sein, übernimmt die Haushaltsversicherung den Schaden.
Bei Zurich profitieren Sie jedoch davon, dass grobe Fahrlässigkeit bei der Haushaltsversicherung bis zur vollen Versicherungssumme automatisch mitversichert ist.
Die Rechtsprechung hat entschieden, dass eine kurze Abwesenheit keine grobe Fahrlässigkeit darstellt. Wenn Sie also die Waschmaschine laufen lassen und kurz die Wohnung verlassen, um etwas zu besorgen, bleibt Ihr Versicherungsschutz aufrecht.