Die häufigsten Fragen zur Unfallversicherung


Was ist der Unterschied zur Berufsunfähigkeit und wie wird der Grad der Invalidität festgestellt? Diese und weitere Fragen werden hier beantwortet.

Gründe für die private Unfallvorsorge

Pro Jahr verunglücken in Österreich ca. 820.000 Personen - ca. 75% davon zu Hause oder in der Freizeit. Wo am meisten passiert sind die wenigsten gut abgesichert denn "Vater Staat" kümmert sich zwar um die medizinische Betreuung, für die finanziellen Folgen eines Unfalls kommt er aber nur sehr eingeschränkt auf, denn die gesetzliche Grundversorgung besteht nur nach einem Arbeitsunfall.

Es ist daher äußerst sinnvoll rechtzeitig vorzusorgen, damit Sie auch nach einem Freizeitunfall Ihren Lebensstandard halten, die Folgekosten bezahlen und das Familieneinkommen sichern können.

Kinder werden lediglich auf dem direkten Schulweg von der gesetzlichen Unfallversicherung berücksichtigt. Sie haben in der Regel noch keinen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Pensionsversicherung. Auch eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit ist nicht möglich. Deswegen ist die Unfallversicherung eigentlich die einzige Möglichkeit, Kinder gegen die Folgen von Unfällen abzusichern.

Weniger als 30 Prozent aller Unfälle geschehen am Arbeitsplatz, über 70% passieren in der Freizeit.

Versicherungsschutz

Versichert sind bis zur gewählten Versicherungssumme:

  • Kosmetische Operationen nach einem Unfall
  • Heilkosten zur Behebung der Unfallfolgen (z.B. Verletztentransport, Zahnersatz, künstliche Gliedmaßen, etc.)
  • Kosten der Bergung innerhalb Österreichs
  • Kosten bei Rückholung innerhalb Österreichs

Rückholung und Bergung im Ausland sind automatisch durch die kostenlose Unfall-Assistance mitversichert!

Leistung aus einer Unfallversicherung kann geltend machen, wer nach einem Unfall bleibende Schäden zurückbehält. Man spricht hier von Invalidität.

Invalidität muss nicht immer gleich Querschnittlähmung bedeuten. Viel häufiger ist zum Beispiel die dauerhaft eingeschränkte Bewegungsfreiheit im Kniegelenk nach einem Kreuzbandriss. Auch der Meniskusriss oder Schnittverletzungen bedingen oft eine eingeschränkte Beweglichkeit bestimmter Gliedmaßen.

Der Grad der Invalidität wird anhand einer so genannten Gliedertaxe festgestellt. Jedem Körperteil sind darin bestimmte Prozentsätze zugewiesen. Die Diagnose stellt der behandelnde Arzt bzw. die behandelnde Ärztin.

Abgrenzung von anderen Versicherungen

Die Unfallversicherung leistet bei Invalidität nach einem Unfall, unabhängig davon, ob man durch die Verletzung berufsunfähig wird. So muss etwa ein Grafiker, der bei einem Unfall ein Bein verliert, dadurch nicht zwangsläufig berufsunfähig sein. Die Leistung aus der Unfallversicherung erleichtert es ihm aber, sich auf die neue Lebenssituation einzustellen und beispielsweise ein Auto mit Automatikgetriebe zu kaufen oder die Wohnung behindertengerecht umzubauen.

Die Krankenversicherung übernimmt die Kosten für die Behandlung. Nachdem die Behandlung abgeschlossen ist, erhält man keine Leistungen mehr (vielleicht noch abgesehen vom Krankengeld). Die Unfallversicherung bietet dagegen ein finanzielles Polster durch die Entschädigungsleistungen, z.B. bei Verdienstentgang oder bei Invalidität.